Abschlussstrecken, die alle Kunden bedienen können
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es verpflichtet unter anderem Anbieter von Bankdienstleistungen für Verbraucher und von Online-Vertragsschlüssen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Für eine Abschlussstrecke heißt das: Jeder Schritt bis zur Unterschrift muss für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sein.
Warum Barrierefreiheit bei Abschlussstrecken besonders anspruchsvoll ist
Eine Informationsseite barrierefrei zu gestalten, ist überschaubar. Eine Abschlussstrecke ist anspruchsvoller: Sie enthält Formulare mit Prüflogik, dynamische Inhalte, Pflichtdokumente, Einwilligungen, Zeitbegrenzungen, Identitätsprüfung und Signatur. Jeder dieser Schritte kann für einen Kunden mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen zur Barriere werden – und damit zum Abbruch.
Wir betrachten Barrierefreiheit deshalb nicht als Prüfung am Ende, sondern als Anforderung, die von Beginn an in jeden Baustein der Strecke einfließt.
Was eine barrierefreie Strecke ausmacht
Maßstab sind die anerkannten Anforderungen an barrierefreie Webinhalte, wie sie in der europäischen Norm EN 301 549 und den WCAG beschrieben sind. In einer Abschlussstrecke betrifft das vor allem:
- Bedienbarkeit: vollständige Bedienung per Tastatur, sichtbarer Fokus, ausreichend große Bedienelemente
- Wahrnehmbarkeit: ausreichende Kontraste, Texte statt Bildern, Alternativen für nicht-textliche Inhalte
- Formulare: eindeutige Beschriftungen, verständliche Fehlermeldungen, Hinweise vor statt nach der Eingabe
- Screenreader: korrekte Struktur, sinnvolle Reihenfolge und ausgelesene Statusänderungen
- Zeit: keine unnötigen Zeitbegrenzungen, oder die Möglichkeit, sie zu verlängern
- Verständlichkeit: klare Sprache in Führungstexten und Erläuterungen, soweit der Vertragsinhalt es zulässt
Dokumente und Signatur
Barrierefreiheit endet nicht beim Formular. Auch Pflichtinformationen und Vertragsdokumente sollten für assistive Technologien lesbar sein, etwa als strukturierte, zugängliche Dokumente. Und die Signatur selbst muss ohne präzise Mausbewegung möglich sein. Wo Identitätsprüfung oder Signatur über Dienste Dritter laufen, prüfen wir deren Barrierefreiheit als Teil der Auswahl.
Barrierefreiheit und Conversion
Barrierefreie Strecken sind für alle Kunden besser zu bedienen: auf kleinen Bildschirmen, bei schlechtem Licht, unter Zeitdruck oder mit wenig Erfahrung. Klare Beschriftungen, verständliche Fehlermeldungen und eine logische Reihenfolge senken Abbrüche insgesamt. Die gesetzliche Pflicht und das wirtschaftliche Interesse zeigen hier in dieselbe Richtung.
Prüfung und Dokumentation
Wir prüfen Strecken mit automatisierten Werkzeugen und manuell mit Tastatur und Screenreader. Die Ergebnisse dokumentieren wir, sodass Sie gegenüber Marktüberwachung und Revision belegen können, welche Anforderungen berücksichtigt wurden. Anbieter von Dienstleistungen nach dem BFSG müssen zudem Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen; wir unterstützen bei deren Aufbereitung.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für unsere Abschlussstrecke?
Das hängt von Ihrem Produkt und Ihrer Zielgruppe ab. Bankdienstleistungen für Verbraucher und Online-Vertragsschlüsse mit Verbrauchern sind grundsätzlich erfasst; es gibt Ausnahmen, etwa für Kleinstunternehmen. Die rechtliche Einordnung nimmt Ihre Rechtsabteilung vor.
Können bestehende Strecken nachträglich barrierefrei gemacht werden?
Ja. Wir prüfen die bestehende Strecke, benennen die Barrieren nach Priorität und beheben sie schrittweise. Oft ist ein gezielter Umbau einzelner Schritte ausreichend.
Sind Signatur und Legitimation ebenfalls barrierefrei?
Wir berücksichtigen die Barrierefreiheit der eingesetzten Dienste bei der Auswahl und gestalten die Einbettung so zugänglich wie möglich.
Beschreiben Sie uns den Vertrag.
Wir zeigen Ihnen, wie die Strecke dorthin aussieht. Das erste Gespräch dient der Einordnung auf Entscheiderebene – vertraulich und ohne Verpflichtung.